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Berufsbildung

Unter Berufsbildung versteht man die Vermittlung theoretischen und praktischen Wissens, das zur Ausübung eines Berufs befähigt.
Deutschland
Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem
Im deutschen Arbeitsrecht bezeichnet Berufsbildung die Gesamtheit unterschiedlicher Maßnahmen bzw. Vorgehen zur beruflichen Ausbildung und Fortbildung. Sie ist Teil des öffentlich zugänglichen deutschen Bildungssystems. Dagegen wird mit beruflicher Weiterbildung in der Regel eine unternehmensbezogene Bildungsmaßnahme bezeichnet.

Nach § 1 des deutschen Berufsbildungsgesetzes gehören dazu die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.

• Die Berufsausbildungsvorbereitung soll durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranführen.

• Die Berufsausbildung (Duale Ausbildung) soll die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit die notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.

• Die berufliche Fortbildung soll die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten, anpassen oder erweitern und den beruflichen Aufstieg ermöglichen.
• Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.
Für die Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer findet das Berufsbildungsgesetz (BBiG) keine Anwendung. Hierfür ist das Krankenpflegegesetz (KrPflG) gültig.

Schweiz
→ Hauptartikel: Berufsausbildung#Schweiz
Die Schweiz rühmt sich ihrer Berufsbildung, der Lehre – wie man in der deutschsprachigen Schweiz die Berufsausbildung, duale Ausbildung/duales Studium geläufig bezeichnet. In handwerklichen, technischen, administrativen oder Dienstleistungsberufen – von einfacher bis höher qualifizierten – bildet sie eine der Grundlagen der Schweizer Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung.

„Das besonders gut ausgebaute duale Bildungssystem ermögliche auch Arbeitnehmern mit unterdurchschnittlichen Fähigkeiten eine qualitativ hochstehende Ausbildung und einen direkten Zugang zum Arbeitsmarkt. In Ländern ohne Berufslehren sei dieser Zugang weit schwieriger.“

– ALESSANDRO BEE, SIBILLE DUSS IN: MITTELSTAND UNTER DRUCK?, UBS OUTLOOK SCHWEIZ, 04/16, S. 10[1] Die Berufsbildung, die Lehre in der Schweiz findet im „Netzwerk“ Arbeitgeber, Berufsfachschulen, Organisationen der Arbeitswelt, Kantone und Bund statt.

Die Arbeitgeber – Unternehmen, öffentliche Hand – stellen die Berufslernenden über einen Lehrvertrag an, tragen damit auch einen Teil der Kosten, und sind Vertragspartner des jeweiligen Kantons. Als Mitglieder der Organisationen der Arbeitswelt (OdA, früher Verbände, auch heute geläufige Bezeichnung) gestalten sie die Berufsbildung mit.

Die Organisationen der Arbeitswelt vertreten die Berufe, sie gestalten die Ausbildungsinhalte mit, über Verordnungen zur beruflichen Grundbildung (VebeG) – in Zusammenarbeit mit den Berufsfachschulen inkl. Lehrpersonenverbände, gemeinsam mit den Kantonen und Bund.



Das duale Berufsbildungssystem der Schweiz (2016, Quelle: SBFI [1])


Die berufliche Grundbildung (Bestandteil der Sekundarstufe 2) in den:
• Betrieben
• Berufsfachschulen und
• überbetrieblichen Kursen

mit den Abschlüssen:
• Eidgenössisches Berufsatest und darauf aufbauendem
• Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
oder an den
• Fachmittelschulen

mit dem Abschluss:
• Fachmittelschulausweis

wird ergänzt mit der:
• Berufs- oder
• Fachmaturität.

Im tertiären Bildungsbereich finden sich die:
• Berufs- und höheren Fachprüfungen oder
• Höheren Fachschulen und die
• Fachhochschulen.
Eine Übersicht dieser und weiterer beruflichen und universitären Ausbildungen (inkl. ETH / EPFL) mit den Übertritts- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt die Abbildung Das duale Berufsbildungsystem der Schweiz hier rechts (Stand 2016).

Die Berufsbildung wird auf Bundesebene mit dem Berufsbildungsgesetz geregelt. Der Bund leistet auch finanzielle Beiträge an die Erbringer der Bildungsleistungen. Die Kantone – als Hauptträger, auch finanziell